Seit dem 10.09.2009 ist es für Kraftfahrer erforderlich, die gewerblich ein Fahrzeug der Klasse C1, C1E, C oder CE fahren möchten, sowie seit dem 10.09.2008 für diejenigen, die gewerblich ein Fahrzeug der Klasse D1, D1E, D oder DE fahren möchten, über die sogenannte Grundqualifikation zu verfügen.
Diese Grundqualifikation kann auf drei verschiedenen Wegen erlangt werden.
BESONDERHEIT FÜR UMSTEIGER
Für LKW-Fahrer, die ihr Tätigkeitsfeld auf den Personenverkehr erweitern möchten, oder Busfahrer, die als LKW-Fahrer tätig sein wollen, gibt es eine besondere Regelung. Diese Fahrer werden als "Umsteiger" bezeichnet.
Durch diese Regelung ist es möglich, die Prüfungsdauer zu verkürzen. Die theoretische Unterrichtsdauer wird auf 35 Stunden reduziert, während die praktische Ausbildung auf 2,5 Stunden beschränkt wird.
REGELMÄSSIGE WEITERBILDUNG
Um die Gültigkeit der Grundqualifikation aufrechtzuerhalten, ist eine regelmäßige Weiterbildung von 35 Stunden Schulung alle 5 Jahre erforderlich.
Diese Weiterbildung kann auch in Einheiten von jeweils 7 Stunden bei uns absolviert werden.
Zum Beispiel wird die Weiterbildung als erfüllt angesehen, wenn nach der letzten Eintragung in die Fahrerlaubnis (Ziffer 95 in Spalte 12 oder Besitzstand ohne Eintragung bis 09.09.2016 möglich) an 5 Weiterbildungen zu je 7 Stunden teilgenommen wurde.
VERSTÖSSE
Verstöße gegen die Anordnung oder Zulassung von Fahrten ohne entsprechende Qualifikation können für Unternehmer ein Bußgeld von bis zu 20.000 € und für Fahrer ohne gültige Qualifikation von bis zu 5.000 € bedeuten.
TERMINE
Die beschleunigte Grundqualifikation wird bei uns täglich unterrichtet, wodurch ein kontinuierlicher Einstieg möglich ist. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, um einen Termin mit uns zu vereinbaren.
IHR NUTZEN
Durch den Erwerb der erforderlichen Grundqualifikation sind Sie als Berufseinsteiger bestens gerüstet. Nach erfolgreich bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, gewerblich als Kraftfahrer tätig zu sein. Sie werden umfassend mit den rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekten der Berufskraftfahrertätigkeit vertraut gemacht.
AUSBILDUNGSINHALTE
Im Rahmen der Weiterbildung und beschleunigten Grundqualifikation werden umfangreiche Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:
UNSERE BESONDERHEITEN
ZIELGRUPPE
Unser Ausbildungsangebot richtet sich an:
VORAUSSETZUNGEN
DAUER
NEUEINSTEIGER
Theorieunterricht: 130 x 60 Min
Praktisch: 10 x 60 Min
IHK-Prüfung: 90 Min
UMSTEIGER
Theorieunterricht: 35 Min
Praktisch: 2,5 x 60 Min
IHK-Prüfung: 45 Min
UNTERRICHTSZEITEN
Mo – Fr 8:00 Uhr – 15:30 Uhr
ZERTIFIKATE UND ABSCHLÜSSE
Teilnahmezertifikat
Zertifikat der Industrie- und Handelskammer zum EU-Kraftfahrer
ARBEITSMARKTRELEVANZ
Alle Fahrer, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gewerblich haupt- oder nebenberuflich nutzen möchten, müssen die Schlüsselzahl 95 in ihrem Führerschein nachweisen! Die Schlüsselzahl 95 wird mit der Maßnahme “beschleunigten Grundqualifikation“ erworben.
KOSTEN
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter oder einem anderen Kostenträger ist möglich.
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