Beschleunigte Grundqualifikation für den Güterverkehr

Seit dem 10.09.2009 ist es für Kraftfahrer erforderlich, die gewerblich ein Fahrzeug der Klasse C1, C1E, C oder CE fahren möchten, sowie seit dem 10.09.2008 für diejenigen, die gewerblich ein Fahrzeug der Klasse D1, D1E, D oder DE fahren möchten, über die sogenannte Grundqualifikation zu verfügen. 

 

Diese Grundqualifikation kann auf drei verschiedenen Wegen erlangt werden. 

  1. Der erste Weg zur Erlangung der Grundqualifikation ist der Besitzstand. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnisklasse 3 oder mindestens C1 (auch mit Schlüsselzahl) vor dem 10.09.2009 erworben wurde.
  2. Eine weitere Möglichkeit ist die beschleunigte Grundqualifikation, die durch eine vollständige Prüfung (Theorie und Praxis) bei der IHK erreicht werden kann.
  3. Alternativ kann die Grundqualifikation auch durch eine Berufsausbildung als Berufskraftfahrer erlangt werden.

BESONDERHEIT FÜR UMSTEIGER 

 

Für LKW-Fahrer, die ihr Tätigkeitsfeld auf den Personenverkehr erweitern möchten, oder Busfahrer, die als LKW-Fahrer tätig sein wollen, gibt es eine besondere Regelung. Diese Fahrer werden als "Umsteiger" bezeichnet. 

 

Durch diese Regelung ist es möglich, die Prüfungsdauer zu verkürzen. Die theoretische Unterrichtsdauer wird auf 35 Stunden reduziert, während die praktische Ausbildung auf 2,5 Stunden beschränkt wird. 

 

REGELMÄSSIGE WEITERBILDUNG

 

Um die Gültigkeit der Grundqualifikation aufrechtzuerhalten, ist eine regelmäßige Weiterbildung von 35 Stunden Schulung alle 5 Jahre erforderlich. 

 

Diese Weiterbildung kann auch in Einheiten von jeweils 7 Stunden bei uns absolviert werden.

Zum Beispiel wird die Weiterbildung als erfüllt angesehen, wenn nach der letzten Eintragung in die Fahrerlaubnis (Ziffer 95 in Spalte 12 oder Besitzstand ohne Eintragung bis 09.09.2016 möglich) an 5 Weiterbildungen zu je 7 Stunden teilgenommen wurde.

VERSTÖSSE 

 

Verstöße gegen die Anordnung oder Zulassung von Fahrten ohne entsprechende Qualifikation können für Unternehmer ein Bußgeld von bis zu 20.000 € und für Fahrer ohne gültige Qualifikation von bis zu 5.000 € bedeuten. 

 

TERMINE

 

Die beschleunigte Grundqualifikation wird bei uns täglich unterrichtet, wodurch ein kontinuierlicher Einstieg möglich ist. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, um einen Termin mit uns zu vereinbaren.

 

IHR NUTZEN

 

Durch den Erwerb der erforderlichen Grundqualifikation sind Sie als Berufseinsteiger bestens gerüstet. Nach erfolgreich bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, gewerblich als Kraftfahrer tätig zu sein. Sie werden umfassend mit den rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekten der Berufskraftfahrertätigkeit vertraut gemacht.

AUSBILDUNGSINHALTE

 

Im Rahmen der Weiterbildung und beschleunigten Grundqualifikation werden umfangreiche Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt: 

  • Verbesserung des Fahrverhaltens auf Basis der Sicherheitsregeln, einschließlich Aspekte wie Wirtschaftlichkeit, Eco-Training, praktische Fahrübungen, Sicherheitstechnik, Fahrsicherheit sowie Wartung und Pflege.
  • Erläuterung der rechtlichen Grundlagen und deren praktische Anwendung, unter anderem Sozialvorschriften, Arbeitszeitgesetz, Digitales Kontrollgerät, Güterkraftverkehrsgesetz, Zollbestimmungen, grenzüberschreitender Verkehr sowie Ladungssicherung.
  • Vertiefung von Kenntnissen im Bereich Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen und Logistik, einschließlich Themen wie Gesundheit und Fitness, kinematische Kette, Energie und Umwelt, Bremsanlagen, Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität, Unternehmensimage, Dienstleistungsaspekte und Imageträger.

 

UNSERE BESONDERHEITEN

 

  1. Praxisorientierte Ausbildung, die den Anforderungen des Marktes entspricht
  2. Qualifiziertes Fachpersonal mit umfangreicher praktischer Erfahrung
  3. Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugen
  4. Vermittlung von vielfältigen Arbeitsplatzmöglichkeiten
  5. Nach der Ausbildung bieten wir eine 6-monatige Nachbetreuung an

 

ZIELGRUPPE

 

Unser Ausbildungsangebot richtet sich an:

  • Arbeitssuchende, die eine berufliche Neuorientierung im gewerblichen Bereich des Personen- oder Güter-Kraftverkehrs anstreben
  • Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.
  • Personen, die nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE erworben haben und die gesetzliche Verpflichtung zur zusätzlichen Grundqualifikation erfüllen müssen, um ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen zu können
  • Personen, die nach dem 10.09.2009 den Führerschein der Klasse C1, C1E, C oder CE erworben haben und gemäß des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes eine Grundqualifikation absolvieren müssen, um gewerbliche Fahrten durchführen zu dürfen.

VORAUSSETZUNGEN

 

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Eine Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung für die IHK Prüfung
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Aufnahmegespräch beim Bildungsträger

 

DAUER
 

NEUEINSTEIGER

Theorieunterricht: 130 x 60 Min

Praktisch: 10 x 60 Min

IHK-Prüfung: 90 Min

 

UMSTEIGER

Theorieunterricht: 35 Min

Praktisch: 2,5 x 60 Min

IHK-Prüfung: 45 Min

 

UNTERRICHTSZEITEN

Mo – Fr 8:00 Uhr – 15:30 Uhr

 

ZERTIFIKATE UND ABSCHLÜSSE
 

Teilnahmezertifikat

Zertifikat der Industrie- und Handelskammer zum EU-Kraftfahrer

 

ARBEITSMARKTRELEVANZ
 

Alle Fahrer, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gewerblich haupt- oder nebenberuflich nutzen möchten, müssen die Schlüsselzahl 95 in ihrem Führerschein nachweisen! Die Schlüsselzahl 95 wird mit der Maßnahme “beschleunigten Grundqualifikation“ erworben.

 

KOSTEN
 

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter oder einem anderen Kostenträger ist möglich.

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