Zugfahrzeuge der Klasse C1, wenn sie in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger verwendet werden, der eine zulässige Gesamtmasse von über 750 kg aufweist, jedoch eine maximale zulässige Gesamtmasse der Kombination von 12000 kg nicht überschreitet.
Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
Die praktische Ausbildung wird in 2 Abschnitte eingeteilt, dabei richtet sich die Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Die Sonderfahrten sind vom Gesetzgeber festgelegt und mit folgenden Stundenzahl benannt:
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die zusammen eine Mindestdauer von 75 Minuten haben.
Der praktische Prüfungsteil umfasst das Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, einschließlich Autobahnen und Kraftfahrstraßen, sowie die Durchführung grundlegender Fahrmanöver.
Der zweite Teil der Prüfung beinhaltet das Verbinden oder Trennen des Zuges.
Jeder Prüfungsteil wird separat bewertet.
Zu den grundlegenden Fahrmanövern gehören das rückwärts Fahren nach links unter Nutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt sowie Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen.
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