Fahrerlaubnisklasse C1

Fahrerlaubnis für LKW über 3,5t zGG bis 7,5t zGG , auch mit Anhänger bis 750 kg für max. 8 Sitzplätze, außer dem Fahrersitz, ausgelegt und gebaut

Geltungsdauer: 5 Jahre (Verlängerung durch Vorlage erneuter Gesundheits- & Augengutachten)

Unser C1 Ausbildungsfahrzeug TGL 8.190

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • biometrisches Passfoto
  • erste Hilfe
  • Augenärztliches Gutachten nach §11 Abs. 9 FeV
  • Ärztliche Untersuchung nach §11 Abs. 9 FeV
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Anmerkung

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

Theor. Ausbildung

Es werden 12 Doppelstunden benötigt (6 Grundstoff, 6 Klassenspezifisch), die in unseren Filialen St. Wendel oder Neunkirchen an 6 Abenden in einer Woche von 18:00 bis 21:15 Uhr unterrichtet werden.

Theor. Prüfung

30 Fragen (10 Fragen Grundstoff, 20 Fragen C1)

Ab 11 Fehlerpunkten ist eine Prüfung nicht bestanden. 

Fehlerpunkte aus dem Grundstoff werden der jeweiligen Klasse zuaddiert, wobei die Klassen aufeinander aufbauen. Das bedeutet man muss zunächst den Grundstoff bestehen, um an die Fragen der beantragten Klasse zu gelangen.

Bei nicht bestandener Prüfung erfolgt eine Sperrfrist von 14 Tagen, danach ist eine erneute Prüfung möglich. Dies kann solange wiederholt werden, bis die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, oder das Ablaufdatum des Prüfauftrages erreicht ist (i.d.R. nach einem Jahr). 

Mit erfolgreich abgelegter Prüfung verlängert sich das Datum des Prüfauftrages um ein weiteres Jahr. Innerhalb dieses Jahres muss die praktische Prüfung abgeschlossen werden.

Praktische Ausbildung

Praktische Prüfung

Die praktische Ausbildung wird in 2 Abschnitte eingeteilt, dabei richtet sich die Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

 

Die Sonderfahrten sind vom Gesetzgeber festgelegt und mit folgenden Stundenzahl benannt:

  • drei Überlandfahrten
  • eine Fahrt auf Bundesautobahnen
  • eine Nachtfahrt

 

Wer sich um einen Führerschein der Klassen C1 und Führerscheinklasse C1E bewirbt, muss 

  • vier Überlandfahrten (1 Solo, 3 Zug)
  • zwei Autobahnfahrten (1 Solo, 1 Zug)
  • zwei Nachtfahrten (2 Zug) absolvieren.

Sie besteht aus zwei Prüfungsteilen und dauert zusammen mindestens 75 Minuten. Die praktische Prüfung beinhaltet den ersten Teil Abfahrtskontrolle, sowie den Teil „Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften auch auf Autobahn und Kraftfahrstraßen inklusive der Grundfahraufgaben“. Die Prüfungsteile werden getrennt bewertet.

Grundfahraufgaben:

  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
  •  Rückwärts quer- oder schräg einparken
  • Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen

Förderung

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter oder einen anderen Kostenträger ist möglich (z.B. durch Bildungsgutschein).

Bitte beachten Sie

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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