Ihre Fragen rund um den Straßenverkehr und aktuelle Entwicklungen

Erfahren Sie hier alles, was Sie schon immer wissen wollten, jedoch bisher nicht zu fragen wagten. 

Weiterbildungstermine 2024 LKW Module 1-5


Ihre Fragen rund um den Straßenverkehr

Allgemeine Fragen

  • Hier könnte Ihre Frage stehen

BKF spezifische Fragen

  • Hier könnte Ihre Frage stehen

 

 


Aktuelle Entwicklungen

  • Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Autofahrer in Spanien bei Unfällen oder Pannen auf Autobahnen kein Warndreieck mehr aufstellen. 
    Stattdessen wird die Verwendung eines speziellen Blinklichts zur Pflicht (V16 Warnleuchte). Diese Regelung wird von der spanischen Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) eingeführt, um die Sicherheit zu erhöhen und Risiken beim Aufstellen eines Warndreiecks zu minimieren. 
    Für ausländische Touristen, die mit Mietwagen in Spanien unterwegs sind, ist es wichtig zu beachten, dass die Fahrzeuge ab diesem Datum mit einem Blinklicht ausgestattet sein müssen. Deutsche Autofahrer können jedoch weiterhin ihr Warndreieck verwenden, solange sie sich an die neuen Vorschriften halten. Es wird empfohlen, sich vor einer Reise nach Spanien über die aktuellen Regelungen zu informieren, um eventuelle Strafen zu vermeiden.
     
  • Die Gebührenordnung im Fahrerlaubnisbereich wurde zum 31.01.2024 um ca. 11 Prozent erhöht. 
    Dies bedeutet, dass die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro gestiegen ist. 
    Für die praktische Prüfung der Klasse B müssen Prüflinge statt etwa 117 Euro rund 130 Euro bezahlen, in den Klassen C, C1, CE sind es jetzt rund 196 €.
    Die Änderung der Verordnung ist am 15. Dezember 2023 beschlossen worden und sofort in Kraft treten.
     
  • Bis zum 19.01.2024 müssen alle alten Papierführerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 auf die fälschungssicheren EU-Kartenführerscheine umgestellt sein. Wenn der "rosa Lappen" nicht rechtzeitig auf den EU-Führerschein umgestellt wird, wird eine Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig. Es ist wichtig, sich im Voraus bei der Führerscheinstelle des jeweiligen Landratsamtes bzw. Ortes zu informieren, um herauszufinden, wie der Umtausch am schnellsten erfolgen kann. In einigen Gemeinden und Städten ist bereits eine Online-Antragsstellung möglich, die rechtzeitig ausgefüllt werden muss.
     
  • Ab dem 7. Juli 2024 wird eine Blackbox zur Grundausstattung jedes neu zugelassenen Pkw gehören. Diese Blackbox, auch bekannt als Event Data Recorder (EDR) oder Unfalldatenschreiber, zeichnet kontinuierlich Informationen wie Geschwindigkeit, Bremsvorgang und Airbag-Auslösung auf. Die aufgezeichneten Daten werden regelmäßig überschrieben, außer im Falle eines Unfalls. In diesem Fall werden die Informationen wenige Sekunden vor und nach der Kollision gesichert, um den Unfallhergang besser rekonstruieren zu können. Das Auslesen der Unfalldaten erfolgt in der Regel nur mit Zustimmung des Fahrers. Es kann jedoch auch gerichtlich angeordnet werden, zum Beispiel bei Unfallverletzten oder -toten. Die Unfalldaten werden lokal im Fahrzeug in einem geschlossenen und anonymisierten System gespeichert. Da diese Vorschrift bereits seit dem letzten Juli für alle neu entwickelten Fahrzeuge gilt, ist die Blackbox bereits in vielen Neuwagen eingebaut.
     
  • Ebenfalls ab dem 7. Juli 2024 müssen Neufahrzeuge gemäß den Vorschriften der EU mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem (ISA) ausgestattet sein. Das ISA-System hat die Aufgabe, Autofahrer durch akustische oder optische Signale auf Geschwindigkeitsüberschreitungen hinzuweisen. In bestimmten Fahrsituationen kann der Assistent auch eine leichte Gaswegnahme durchführen, indem er das Gaspedal leicht nach oben drückt oder vibriert. Es ist wichtig zu beachten, dass die Autofahrer jederzeit die Kontrolle über das Assistenzsystem haben und es nach Belieben übersteuern oder beim Start des Motors komplett abschalten können. Zusätzlich zu dem ISA-System gibt es weitere Anforderungen für Neufahrzeuge ab dem kommenden Sommer. Diese umfassen einen Notbremsassistenten, der in Notfallsituationen automatisch bremst, einen Müdigkeitswarner, der den Fahrer vor möglicher Übermüdung warnt, ein automatisches Notbremslicht, das bei starkem Bremsen aktiviert wird, einen Rückfahrassistenten, der beim Rückwärtsfahren unterstützt, und einen Notfall-Spurhalteassistenten, der das Fahrzeug in der Spur hält, falls der Fahrer abgelenkt ist. Des Weiteren müssen Neuwagen ab nächstem Sommer über eine Schnittstelle verfügen, die es ermöglicht, eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, auch bekannt als "Alcolocks", nachzurüsten. Diese Schnittstelle ist verpflichtend und dient der Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol im Straßenverkehr.
     
  • Ab Oktober 2024 wird es gesetzlich vorgeschrieben, dass nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden dürfen. Das Alpine-Symbol, bestehend aus einem Berg und einer Schneeflocke, zeigt an, dass der Reifen für winterliche Bedingungen geeignet ist. Die alleinige M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) ist bereits seit einiger Zeit nicht mehr im Handel erhältlich und darf ab Oktober 2024 auch nicht mehr verwendet werden. Viele aktuelle Reifen tragen sowohl das Alpine-Symbol als auch die M+S-Kennzeichnung. Diese doppelt gekennzeichneten Reifen dürfen weiterhin verwendet werden. Personen, die jedoch nur die M+S-Kennzeichnung auf ihren Reifen haben, sollten sich rechtzeitig einen neuen Satz Reifen besorgen.

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