Fahrerlaubnisklasse C

Fahrerlaubnis für LKW über 3,5 t zGG, auch mit Anhänger bis 750 kg für max. 8 Sitzplätze, außer dem Fahrersitz, ausgelegt und gebaut

Beinhaltet die Fahrerlaubnisklasse C1

Geltungsdauer: 5 Jahre (Verlängerung durch Vorlage erneuter Gesundheits- & Augengutachten)

Ausbildungsfahrzeug C MAN TGX 26.510

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre (kann auf 18 Jahre herabgesetzt werden)
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • biometrisches Passfoto
  • erste Hilfe
  • Augenärztliches Gutachten nach §11 Abs. 9 FeV
  • Ärztliche Untersuchung nach §11 Abs. 9 FeV
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung wird in 2 Abschnitte eingeteilt, dabei richtet sich die Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Die Sonderfahrten sind vom Gesetzgeber festgelegt und bei Vorbesitz Klasse B mit folgenden Stundenzahl benannt:

  • fünf Überlandfahrten
  • zwei Fahrten auf Bundesautobahnen
  • drei Nachtfahrten

Bei Vorbesitz Klasse C1:

  • drei Überlandfahrten
  • eine Fahrt auf Bundesautobahnen
  • eine Nachtfahrt

Wer sich um einen Führerschein der Klassen C und Führerscheinklasse CE bewirbt, muss 

  • acht Überland- (3 Solo, 5 Zug)
  • drei Autobahn- (1 Solo, 2 Zug)
  • drei Nachtfahrten (3 Zug) absolvieren.

 

Praktische Prüfung

Sie besteht aus zwei Prüfungsteilen und dauert zusammen mindestens 75 Minuten. Die praktische Prüfung beinhaltet den ersten Teil Abfahrtskontrolle, sowie den Teil „Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften auch auf Autobahn und Kraftfahrstraßen inklusive der Grundfahraufgaben“.

Die Prüfungsteile werden getrennt bewertet.

 

Grundfahraufgaben:

  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
  • Rückwärts quer- oder schräg einparken
  • Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen

Theoretische Ausbildung

Es werden 16 Doppelstunden benötigt (6 Grundstoff, 10 klassenspezifisch), die in unseren Filialen St. Wendel oder Neunkirchen an 8 Abenden in zwei Wochen von 18:00 bis 21:15 Uhr unterrichtet werden.

Theoretische Prüfung

37 Fragen (10 Fragen Grundstoff, 27 Fragen C)
Ab 11 Fehlerpunkten ist eine Prüfung nicht bestanden.

Fehlerpunkte aus dem Grundstoff werden der jeweiligen Klasse zuaddiert, wobei die Klassen aufeinander aufbauen. Das bedeutet man muss zunächst den Grundstoff bestehen, um an die Fragen der beantragten Klasse zu gelangen. 

Bei nicht bestandener Prüfung erfolgt eine Sperrfrist von 14 Tagen, danach ist eine erneute Prüfung möglich. Dies kann solange wiederholt werden, bis die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, oder das Ablaufdatum des Prüfauftrages erreicht ist (i.d.R. nach einem Jahr).

Mit erfolgreich abgelegter Prüfung verlängert sich das Datum des Prüfauftrages um ein weiteres Jahr. Innerhalb dieses Jahres muss die praktische Prüfung abgeschlossen werden.

Anmerkung

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

Förderung

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter oder einen anderen Kostenträger ist möglich (z.B. durch Bildungsgutschein).

Bitte beachten Sie

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. 

 

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate die praktische frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Eine Auswahl unserer bestandener C Fahrschüler 

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